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deutsch-russischen Restitutionsverhandlungen zur Rückführung
von kriegsbedingt verbrachtem Kulturgut, die seit dem Zusammenbruch
der Sowjetunion 1991 geführt wurden, haben eine neue Phase in
der Debatte um die Beutekunst eingeleitet. Während die Auseinandersetzungen
mit dem Kunst- und Kulturgutraub der Nationalsozialisten und des stalinistischen
Russlands - mit Ausnahme einiger weniger Publikationen in den späten
1950er Jahren [1] - vorwiegend ein juristisches und publizistisches
Interesse fand, setzte mit der Liberalisierung der Sowjetgesellschaft
Ende der 1980er Jahre eine erneute wissenschaftliche Auseinandersetzung
ein. Die grundlegenden Publikationen von Konstantin Akinscha und Grigorij
Koslow thematisieren die Verlagerung deutscher Kulturgüter in
die Sowjetunion durch stalinistische „Trophäenkommissionen“
im unmittelbaren Anschluss an das Ende des Zweiten Weltkrieges. [2]
Dem sowjetischen Kunstraub vorausgegangen waren die umfassenden Plünderungen
zahlreicher Kunstsammlungen, Archive und Bibliotheken durch die nationalsozialistischen
Beuteorganisationen in ganz Europa, deren ideologische Programmatik
und die sich daraus entwickelnden Organisationsstrukturen in den hervorzuhebenden
Untersuchungen von Anja Heuss und Jonathan Petropoulos dargestellt
werden. [3] Insbesondere in der Sowjetunion führte der mit aller
Rücksichtslosigkeit durchgeführte nationalsozialistische
Kulturraub zu bedeutenden kulturellen Verlusten durch Zerstörung
und den Entzug von Kunst- und Kulturgütern. Im Gegenzug sahen
sich die sowjetische Besatzungsmacht Deutschlands in der Position
erfahrenes Unrecht durch wirtschaftliche Demontage und die Überführung
von Büchern, Archivalien und Kunstwerken aus deutschem Besitz
in die Sowjetunion zu kompensieren. Die durch mehrfachen Raub und
vielfältige Translozierungen von Kunst- und
Kulturgütern
entstandenen Probleme sind bis heute nur geringen Teil aufgeklärt
und bestimmen die zwischenstaatliche Restitutionspraxis.
Natalia Volkert macht die in den 1990er Jahren geführten Verhandlungen
um die Rückgabe von „Beutekunst“ zwischen Deutschland
und der Russischen Föderation zum Ausgangspunkt ihrer vergleichenden
Untersuchung, die als Magisterarbeit im Fachbereich Geschichte an
der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz eingereicht wurde,
der Beschlagnahmepraktiken der deutschen und russischen Besatzungsmächte
während und im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg. Indem sie
der Fragestellung nachgeht, inwiefern diese Relevanz für die
zeitgenössischen Verhandlungen über mögliche Restitutionen
besitzen, erweitert sie zudem die Perspektive des staatlichen Kunstraubes
um die der Restitutionspraxis aller beteiligten Staaten im 20. Jahrhundert.
Den auf den ersten Blick gewonnen Eindruck einer sehr weit gefassten,
nicht differenzierenden Fragestellung kann die Autorin jedoch revidieren,
indem sie die strukturellen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Kulturräuber
Hitler und Stalin präzise darstellt. Dabei weist sie auf die
ideologischen Motive beider totalitären Regime hin, die zur Verfolgung
und Vernichtung der modernen bildenden Kunst, Literatur und Musik
und zur Durchsetzung einer staatlich opportunen Richtlinie für
alle Kulturgattungen führten. Unbelegt bleibt jedoch Volkerts
These, dass die ideologisch begründete Politik restriktiver Kulturbeherrschung
im eigenen Land jeweils den völkerrechtswidrigen Raub von Kunst-
und Kulturwerten in den eroberten Gebieten vorgeprägt habe. Auch
die durchaus vergleichbaren megalomanen Ambitionen zur Errichtung
von Museumsbauten - Adolf Hitlers „Sonderauftrag Linz“,
Josef Stalins kurzfristige Planungen eines „Supermuseums“
für Moskau - als Ausdruck eines kulturellen Führungsanspruches,
erscheinen nicht durch die Stigmatisierung der Kunst als „entartet“
und „bourgeois“ präfiguriert. Eine Berücksichtigung
zumindest der grundlegenden Erkenntnisse von Jonathan Petropoulos
über „Kunstraub und Sammelwahn“ als Bestandteile
der nationalsozialistischen Politik hätte man hier erwarten dürfen.
Auch wäre eine genauere Analyse der Instrumente der Nationalsozialisten,
die unter dem Deckmantel von Rechtsstaatlichkeit Kunstbesitzer, insbesondere
Juden von 1933 bis 1945 ausraubten, mit der Praxis der Konfiszierung
und dem Verkauf von russischem Besitz durch das Sowjetregime wünschenswert
gewesen. [4]
Als historisches Vorbild für die Beutezüge beider Regime
benennt Volkert Napoleon Bonaparte, dessen Feldzüge den Vorwand
der nationalsozialistischen Argumentation zur Rückforderung von
deutschem Kulturgut aus französischem Staatsbesitz lieferten.
[5] Mit dieser historischen Verankerung folgt sie einer Position wie
sie Treue in seiner Darstellung der Geschichte des Kunstraubes in
den 1950er Jahren vertreten hat, die weniger die spezifische Ideologisierung
des nationalsozialistischen und sowjetischen Kunstraubes untersucht,
sondern das Phänomen in die Kontinuität der Kriegsgeschichte
einordnet und die bewussten Verstöße gegen die Haager Landkriegsordnung
von 1907 übergeht. [6]
Der umfassende Vergleich der planvollen Vorbereitung, der rigorosen
Beschlagnahmepraktiken und der Evakuierungsmaßnahmen beider
Staaten zeigen, daß Kunst- und Kulturgüter nach ideologischen
Prämissen ausgewählt wurden. Dafür unterhielten die
Kriegsgegner streng organisierte Beutekunstorganisationen. Während
Volkert auf die große interne Konkurrenz der in Russland operierenden
nationalsozialistischen Institutionen - „Einsatzstab Reichsleiter
Rosenberg“, „Ahnenerbe“ der SS sowie „Sonderkommando
Künsberg“ - hinweist, waren die sowjetischen „Trophäenkommissionen“
stärker hierarchisch gegliedert. Gemeinsam ist beiden jedoch
der Anteil an wissenschaftlichem Fachpersonal, Mitarbeiter aus Museen,
Archiven und anderen Forschungsinstituten, das teilweise in militärischen
Rang erhoben wurde, um unter Ausschluss der Öffentlichkeit geheim
und getarnt im Schutze euphemistischer Sprachregelungen vorzugehen.
War der Kunst- und Kulturgutraub der Nationalsozialisten in der Sowjetunion
geleitet von den ethnischen Vorstellungen der vollständigen Unterwerfung
des als minderwertig deklarierten russischen Volkes und seiner Kultur,
agierten die von Stalin eingesetzten Kommissionen geleitet von einem
Gedanken der Vergeltung für die Zerstörungen der deutschen
Besatzer. Vorsichtig formuliert Volkert die These, wonach die dem
sowjetischen Kunst- und Kulturraub in Deutschland und anderen Staaten
Osteuropas zugrundeliegende Argumentation, erst durch das Vorbild
der nationalsozialistischen Beutezüge gleichsam als „moralisches
Recht“ motiviert worden sei. Gleichzeitig verweist sie jedoch
auf die ausstehenden, notwendigen Archivrecherchen, die diese These
erhärten könnten.
Für ihren Befund greift Volkert vor allem auf bereits publizierte
Arbeiten insbesondere von Ulrike Hartung und Anja Heuss zurück.
Die Darstellung der sowjetischen „Trophäenkommissionen“
bezieht sich auf eine begrenzte Zahl unpublizierter Quellen aus Moskauer
Archiven sowie bereits veröffentlichter Quellen zum Thema. Angesichts
der immer noch währenden Brisanz der deutsch-russischen Restitutionsverhandlungen
und des weitgehend unerforschten Aspekts der Beutekunst, bleibt zu
wünschen, daß die restriktiven Bestimmungen, welche die
einschlägigen russischen Archive immer noch weitgehend verschließen,
für weitere aufklärende Untersuchungen geöffnet werden.
Die kritische Auseinandersetzung mit dem Kunst- und Kulturgutraub
während des „Dritten Reiches“ und der UdSSR gehört
weiter zu den drängenden Fragestellungen der zeitgenössischen
Geschichtswissenschaft und der Provenienzforschung an den Museen.
Gerade hinsichtlich der immer noch diskutierten Haltungen, insbesondere
deutscher Museen, zur Erforschung ihrer Bestände aufgrund „kriegsbedingter
Unregelmäßigkeiten“, so die euphemistische Umschreibung
im sogenannten Gothaer Manifest vom 9. Dezember 2002, ist gerade das
engagierte Plädoyer von Natalia Volkert im Schlusswort ihrer
Publikation hervorzuheben, in dem sie für eine transparente Restitutionspolitik
eintritt.
Anmerkungen:
[1] Wilhelm Treue: Kunstraub. Über die Schicksale von Kunstwerken
in Krieg, Revolution und Frieden, Düsseldorf 1957; Hildegard
Brenner: Die Kunstpolitik des Nationalsozialismus, Reinbek bei Hamburg
1963.
[2] Koslow Akinscha, Grigorij Koslow: Beutekunst. Auf Schatzsuche
in russischen Geheimdepots, München 1995; Koslow Akinscha, Grigorij
Koslow, Clement Toussaint: Operation Beutekunst: die Verlagerung deutscher
Kulturgüter in die Sowjetunion nach 1945, zusammengestellt nach
bisher unveröffentlichten Dokumenten aus Archiven der Russischen
Föderation, Nürnberg 1995.
[3] Anja Heuss: Kunst- und Kulturgutraub. Eine vergleichende Studie
zur Besatzungspolitik der Nationalsozialisten in Frankreich und in
der Sowjetunion, Univ. Diss. Frankfurt am Main 1999, Heidelberg 2000;
Jonathan Petropoulos, Art as Politics in the Third Reich, London 1996
(deutsch: Kunstraub und Sammelwahn. Kunst und Politik im Dritten Reich,
Berlin 1999); ebenso grundlegend zum nationalsozialistischen Kunstraub:
Lynn H. Nicholas, Der Raub der Europa, München 1995.
[4] Vgl. Waltraud Bayer: Die Beute der Oktoberrevolution: Über
Zerstörung, Erhaltung und Verkauf privater Kunstsammlungen in
der Sowjetunion, 1917-1938, in: Archiv für Kulturgeschichte 1999,
H. 2, 417-441; dies.(Hg.): Verkaufte Kultur. Die sowjetischen Kunst-
und Antiquitätenexporte, 1919-1938, Frankfurt am Main, Berlin,
Bern u.a. 2001.
[5] Vgl. Anja Heuss: Kunst- und Kulturgutraub, S. 251ff.
[6] Wilhelm Treue: Kunstraub, 1957.
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